Grüner Punkt

Kurzbeschreibung

Bis heute haben fast alle europäischen Mitgliedstaaten die EU-Verpackungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die meisten dieser nationalen Rechtsgrundlagen schreiben erstmals die Grundidee eines Kreislaufs für Verpackungsmaterialien durch Verankerung des Verursacherprinzips gesetzlich fest. Industrie und Handel haben die Herausforderung der Ihnen übertragenen Produzentenverantwortung für die von ihnen hergestellten bzw. vertriebenen Verpackungen angenommen. Die Einführung von der Wirtschaft finanzierter nationaler Sammel- und Verpackungssysteme ließ in den meisten europäischen Mitgliedstaaten daher nicht lange auf sich warten.

Die Marke „Der Grüne Punkt“ auf Verpackungen bedeutet, dass für diese Verpackung ein Finanzierungsbeitrag an eine nationale Verwertungsgesellschaft entrichtet wurde, welche im Einklang mit den in der Europäischen Richtlinie 94/62 niedergelegten Grundsätzen sowie mit den nationalen Gesetzen errichtet wurde.

Die Marke „Der Grüne Punkt“ ist somit weder Umweltzeichen noch Recyclingsymbol, sondern eine reine Finanzierungs- und Beteiligungsmarke.

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Stückentgelt / Flächenstaffel

 

die entsprechenden Punkte

 

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In manchen Fällen kommen mehrere Punkte zum Tragen

Beispiel

 

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Beispiel

Beispiel

 

In unserem Beispiel hat man sich bei der Werte-Sammlung (Grüner Punkt) für den Einkauf entschieden.

 

Merke:

Die Werte werden bei der bzw. nach der Rechnungsprüfung ermittelt und aufaddiert (siehe nachfolgendes Bild).

Merke:

Zuerst muss die  Rechnungsprüfung  stattfinden und dann erst der Grüne Punkt  .


 

Nach der Rechnungsprüfung klicken Sie auf den Button Grüner Punkt        .

     

 

 

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Merke:

Wenn die Daten für den Grünen Punkt im Artikelstamm alle vorhanden sind, brauchen Sie hier nur Ihren Artikel auswählen und die Daten übernehmen (speichern).

Beispiel

Beispiel

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