Gelangensbestätigung
Bei diesem Leitfaden handelt es sich um die Gelangensbestätigung im Verkauf.
Sie ist nur wirksam, wenn es bei den Rechnungen um einen Kunden im EU-Raum handelt.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Firmenstamm diesen Druck der Gelangensbestätigung auf aktiv setzen und den eigentlichen Text der Gelangensbestätigung eingegeben haben.
Wie dies zu machen ist, erfahren Sie nachstehend.
Wählen Sie hier Ihren gewünschten Text aus. | ||
Aktivieren Sie den Punkt „Gelangenbestätigung (nur EU-Ausland)“. |
Die Rechnung haben wir zunächst geschlossen und dann wieder geöffnet. Anschließend drucken wir die Rechnung. |