Keine Steuer

Kurzbeschreibung:

Sobald bestimmte Artikel (Bsp.: Spezielle Stahlartikel) unter die Gesetzesänderung § 13b, Absatz 2 UStG fallen, die endgültig zum 01.01.2015 in Kraft tritt, kommt dieser Leitfaden zum Tragen.

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Einstellungen Artikelstamm

 

Für die Kalkulation müssen Sie hier Ihre Texte für die Kalkulationszeilen definieren.

Starten Sie das Programm „Definition der kalkulationszeile auf der Karte Kalkulation“.

Im Artikelstamm ist bei allen betroffenen Artikeln einmalig die folgende Angabe notwendig:

 

Artikel, welche von der Gesetzesänderung betroffen sind, müssen hier entsprechend markiert werden, sodass keine Steuer erhoben wird.