Mehrwertsteuer-Umstellung 2020 / 2021

Kurzbeschreibung

Die coronabedingte Mehrwertsteuersenkung ist zwar Anlass für die Erstellung der vorliegenden Anleitung, sie kann aber selbstverständlich auch in Zukunft für jede andere notwendige Mehrwertsteuersenkung oder -erhöhung verwendet werden, die im BAUMANN Warenwirtschaftssystem (BASIC, PLUS, ERP) vorgenommen werden muss.

Aktuell hat das Kabinett am 12.06.2020 die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 % beschlossen, um den Folgen der Corona-Krise entgegenzuwirken. Die Senkung würde demnach vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat – voraussichtlich am 29.06.2020 - können die Änderungen der Mehrwertsteuersätze im Warenwirtschaftsprogramm, wie in diesem Leitfaden beschrieben, zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021 in der Warenwirtschaft umgesetzt werden.

ACHTUNG: BITTE VERFOLGEN SIE ABER AUF JEDEN FALL die Berichterstattung in der Presse und im Fernsehen, ob Bundestag und Bundesrat der Senkung tatsächlich endgültig zustimmen.

Wichtig:

Die Änderungen im Firmenstamm können ab sofort durchgeführt werden.

Die Ausführung der Hilfsprogramme (mit Geheimcode) dürfen erst am 01.07.2020 erfolgen.

Achtung:

  • Wenn ein Angebot im Juni geschrieben wird (= 19 % MwSt), so wird bei der Erstellung der AB aus dem Angebot heraus im Juli die MwSt auf 16 % gesetzt – die Umstellung findet im VERKAUF also automatisch statt. 
  • Im EINKAUF findet die Umstellung NICHT auto­matisch statt. Hier müssen Sie ggfs. nach­justieren (siehe Hinweise am Ende der Anleitung).

Im Folgenden nun die einzelnen Schritte zur Mehrwertsteuersenkung auf 16 bzw. 5 %:

 

Wählen Sie sich mit einem Klick in den Firmenstamm  ein.

 

 

Hierbei handelt es sich um die Datenbankanmeldung (SQL). Klick auf den Button „Anmelden“.

 

Öffnen Sie mit einem Klick dieses Programm „Firma pflegen“  .

 

Öffnen Sie mit einem Klick das Programm „Mehrwertsteuersätze“  .

 

Hier sind jetzt die beiden Einträge für 16 und 5 Prozent zu erfassen.

 

Wichtig ist hierbei das Datum „MwSt gilt ab:“

 

Wählen Sie sich mit einem Klick in dieses Programm „Definition der …. Steuerkonten“  ein.

 

Öffnen Sie mit einem Klick dieses Programm „Definition der Steuerkonten“  .

 

Hier müssen Sie jetzt ein neues Konto für den MwSt-Satz von 16 % erstellen.

 

Ebenfalls muss ein Konto für den MwSt-Satz von 5 % erstellt werden.

 

Hier sind die 5 % und 16 % -Sätze (Mehrwertsteuer) zu erkennen.

 

Gleichfalls sind die Vorsteuerkonten für 5 % und 16 % zu erfassen.

 

Hier können Sie die Vorsteuerkonten für 5 % und 16 % erkennen.

Für die weiteren Schritte müssen Sie sich mit dem Geheimcode anmelden.

 

Wählen Sie sich dann mit einem Klick in die Programme „EXTRAS“  ein.

 

Öffnen Sie mit einem Klick die „Hilfsprogramme“  .

 

Hierbei handelt es sich um die SQL-Anmeldung.

 

Öffnen Sie mit einem Klick „Allgemeine Hilfsprogramme“  .

 

Öffnen Sie mit einem Klick dieses Hilfsprogramm „MwSt (Änderung des Prozentsatzes im Artikelstamm durchführen)“  .

 

Hier können Sie jetzt erkennen, wie das Programm die Umstellung vornimmt.

 

Klick auf den Button „Ausführen“  . Dabei werden dann bei allen Artikeln die neuen Prozentsätze eingesetzt.

 

Klick auf den Button „Ja“. 

 

Klick auf den  Button „OK“.  

 

Hier können Sie erkennen, dass bei allen Artikeln der Prozentsatz für 16 % eingesetzt wurde.

Merke:

Das Programm der Umstellung wird nur wirksam, wenn Sie sich im Monat 07.2020 befinden.

Wenn Sie also die Umstellung vorab (im Monat 06.2020) testen möchten, müssen Sie das Datum des Computers auf den Monat 07.2020 umstellen.

 

Hier besteht gleichfalls die Möglichkeit, die Steuer für das Formular umzustellen.

 

Hier können Sie bei einer Rechnung (nach der Umstellung) die 16 % Mehrwertsteuer erkennen.
 

Merke:

Im Verkauf wird die Steuer maschinell umgestellt.

Sofern die Daten aus der BAUMANN Warenwirtschaft an ein F inanzbuchhaltungsprogramm übergeben werden (an die BAUMANN FIBAU oder an die DATEV Finanzbuchhaltung oder an ein anderes Fibu-Programm), müssen wir uns als Letztes noch um die Konten (Ein- und Verkauf) im Artikelstammsatz kümmern.

Da für die neuen Prozentsätze (16 und 5 %) neue Konten angelegt wurden

  • Kostenkonten
  • Erlöskonten

müssen die alten Kontonummern auf die neuen Kontonummern umgestellt werden. Hierzu muss wieder ein Hilfsprogramm gefahren werden.

 

Klick auf den Reiter „Konton/Provision“

 

Kostenkonten = Einkauf

 

Erlöskonten = Verkauf

 

Aktivieren Sie mit einem Klick dieses Programm „Änderungen der Konten im
Artikelstamm durchführen“  .

 

Hier erkennen Sie die alten Kontonummern Ihrer Artikel.

 

Sie müssen jetzt in die Felder „Neu“ die neuen Kontonummern (16 % und 5 %)
eintragen.

 

Nach ihrem Eintrag das Programm durch einen Klick auf den Button „Übernehmen“  starten.

 

Beachten Sie bitte auch die Onlinehilfe  , die Sie durch diesen Punkt aufrufen können.

Merke:

Beispiele im Verkauf

Wenn Sie ein Angebot im Juni 2020 erstellt haben (19 %) und dann dieses Angebot im Monat Juli 2020 (oder später) zur Auftragsbestätigung kopieren, wird maschinell der Prozentsatz im neuen Formular auf 16 % umgesetzt.

Genau so verhält es sich mit allen weiteren Formularen des Verkaufs.

Formulare, die ab dem Monat 07.2020 (und später) entstehen, werden auf 16 bzw. 5 % Mehrwertsteuer gesetzt.

Merke:

Beispiele im Einkauf

Wenn eine Bestellung im Monat Juni 2020 erstellt wurde – die Ware aber erst im Monat Juli 2020 oder später erfolgt, ist die Eingangsrechnung mit 16 bzw. 5 % behaftet.

In solchen Fällen wird vom Programm keine maschinelle Umstellung von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 % vorgenommen. Hier ist jetzt ein manueller Eingriff erforderlich (siehe nachstehendes Bild).
 

 

Rechnungseingangsprüfung

 

Zunächst wird bei der Rechnungseingangsprüfung die 19 % der Bestellung angezeigt. Der hier gezeigte Wert ist inklusive der Vorsteuer.

 

Öffnen Sie hier die Box und stellen die Steuer auf 16 % bzw. 5 % (siehe
nachfolgendes Bild).

 

Nachdem Sie die Umstellung der Vorsteuer vorgenommen haben (Box),

 

wird die Steuer neu berechnet und zur Verfügung gestellt. Auch die Brutto-Summe (Netto und Steuer) wird neu errechnet.