Mehrwertsteuer-Umstellung 2020 / 2021
Kurzbeschreibung
Die coronabedingte Mehrwertsteuersenkung ist zwar Anlass für die Erstellung der vorliegenden Anleitung, sie kann aber selbstverständlich auch in Zukunft für jede andere notwendige Mehrwertsteuersenkung oder -erhöhung verwendet werden, die im BAUMANN Warenwirtschaftssystem (BASIC, PLUS, ERP) vorgenommen werden muss.
Aktuell hat das Kabinett am 12.06.2020 die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 % beschlossen, um den Folgen der Corona-Krise entgegenzuwirken. Die Senkung würde demnach vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat – voraussichtlich am 29.06.2020 - können die Änderungen der Mehrwertsteuersätze im Warenwirtschaftsprogramm, wie in diesem Leitfaden beschrieben, zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021 in der Warenwirtschaft umgesetzt werden.
ACHTUNG: BITTE VERFOLGEN SIE ABER AUF JEDEN FALL die Berichterstattung in der Presse und im Fernsehen, ob Bundestag und Bundesrat der Senkung tatsächlich endgültig zustimmen.
Wichtig:
Die Änderungen im Firmenstamm können ab sofort durchgeführt werden.
Die Ausführung der Hilfsprogramme (mit Geheimcode) dürfen erst am 01.07.2020 erfolgen.
Achtung:
- Wenn ein Angebot im Juni geschrieben wird (= 19 % MwSt), so wird bei der Erstellung der AB aus dem Angebot heraus im Juli die MwSt auf 16 % gesetzt – die Umstellung findet im VERKAUF also automatisch statt.
- Im EINKAUF findet die Umstellung NICHT automatisch statt. Hier müssen Sie ggfs. nachjustieren (siehe Hinweise am Ende der Anleitung).
Im Folgenden nun die einzelnen Schritte zur Mehrwertsteuersenkung auf 16 bzw. 5 %:
Hier sind jetzt die beiden Einträge für 16 und 5 Prozent zu erfassen. | ||
Wichtig ist hierbei das Datum „MwSt gilt ab:“ |
Für die weiteren Schritte müssen Sie sich mit dem Geheimcode anmelden.
Öffnen Sie mit einem Klick dieses Hilfsprogramm „MwSt (Änderung des Prozentsatzes im Artikelstamm durchführen)“ . |
Hier können Sie jetzt erkennen, wie das Programm die Umstellung vornimmt. | ||
Klick auf den Button „Ausführen“ . Dabei werden dann bei allen Artikeln die neuen Prozentsätze eingesetzt. |
Merke:
Das Programm der Umstellung wird nur wirksam, wenn Sie sich im Monat 07.2020 befinden.
Wenn Sie also die Umstellung vorab (im Monat 06.2020) testen möchten, müssen Sie das Datum des Computers auf den Monat 07.2020 umstellen.
Hier besteht gleichfalls die Möglichkeit, die Steuer für das Formular umzustellen. | ||
Hier können Sie bei einer Rechnung (nach der Umstellung) die 16 % Mehrwertsteuer erkennen. |
Merke:
Im Verkauf wird die Steuer maschinell umgestellt.
Sofern die Daten aus der BAUMANN Warenwirtschaft an ein F inanzbuchhaltungsprogramm übergeben werden (an die BAUMANN FIBAU oder an die DATEV Finanzbuchhaltung oder an ein anderes Fibu-Programm), müssen wir uns als Letztes noch um die Konten (Ein- und Verkauf) im Artikelstammsatz kümmern.
Da für die neuen Prozentsätze (16 und 5 %) neue Konten angelegt wurden
- Kostenkonten
- Erlöskonten
müssen die alten Kontonummern auf die neuen Kontonummern umgestellt werden. Hierzu muss wieder ein Hilfsprogramm gefahren werden.
Aktivieren Sie mit einem Klick dieses Programm „Änderungen der Konten im |
Hier erkennen Sie die alten Kontonummern Ihrer Artikel. | ||
Sie müssen jetzt in die Felder „Neu“ die neuen Kontonummern (16 % und 5 %) | ||
Nach ihrem Eintrag das Programm durch einen Klick auf den Button „Übernehmen“ starten. | ||
Beachten Sie bitte auch die Onlinehilfe , die Sie durch diesen Punkt aufrufen können. |
Merke:
Beispiele im Verkauf
Wenn Sie ein Angebot im Juni 2020 erstellt haben (19 %) und dann dieses Angebot im Monat Juli 2020 (oder später) zur Auftragsbestätigung kopieren, wird maschinell der Prozentsatz im neuen Formular auf 16 % umgesetzt.
Genau so verhält es sich mit allen weiteren Formularen des Verkaufs.
Formulare, die ab dem Monat 07.2020 (und später) entstehen, werden auf 16 bzw. 5 % Mehrwertsteuer gesetzt.
Merke:
Beispiele im Einkauf
Wenn eine Bestellung im Monat Juni 2020 erstellt wurde – die Ware aber erst im Monat Juli 2020 oder später erfolgt, ist die Eingangsrechnung mit 16 bzw. 5 % behaftet.
In solchen Fällen wird vom Programm keine maschinelle Umstellung von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 % vorgenommen. Hier ist jetzt ein manueller Eingriff erforderlich (siehe nachstehendes Bild).
Rechnungseingangsprüfung
Zunächst wird bei der Rechnungseingangsprüfung die 19 % der Bestellung angezeigt. Der hier gezeigte Wert ist inklusive der Vorsteuer. | ||
Öffnen Sie hier die Box und stellen die Steuer auf 16 % bzw. 5 % (siehe |